Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis. Die Erstattung einer psychotherapeutischen Behandlung ist für gesetzlich Versicherte nur in Ausnahmefällen über das Kostenerstattungsverfahren möglich.
Wenn Sie über eine private Versicherung, über die Beihilfe oder über die Heilfürsorge versichert sind, werden die Kosten je nach Tarif in aller Regel übernommen.
Falls Sie zum Thema Erstattung Fragen haben, sprechen Sie mich gerne darauf an.
Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Behandlung auch selbst übernehmen. Diese können Sie als „außergewöhnliche Belastung“ (Gesundheitskosten) in der Steuererklärung geltend machen. Es gibt zudem gute Gründe, eine Psychotherapie selbst zu zahlen. Wenn Sie beispielsweise keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen wollen oder Diagnosen in Ihrer elektronischen Krankenakte vermeiden wollen, welche Ihnen bei Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) zum Nachteil werden können.
Für Selbstzahler:
Abgerechnet wird nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Der momentane Steigerungsfaktor für eine 50 minütige tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapiesitzung (Ziffer 861) beträgt derzeit 3,35. Das entspricht einem Honorar von 134,74 Euro pro Sitzung.
Eine Stunde Paartherapie (60 min) kostet 150 Euro.
Paartherapie ist grundsätzlich keine Kassenleistung. Die Kosten müssen Sie selbst tragen.
Therapiesitzungen können Sie bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin per Telefon oder E-Mail absagen. Bei späteren Absagen oder Nichtinanspruchnahme eines Termins stelle ich das volle Honorar
in Rechnung, da eine Terminvergabe an andere Patienten nicht mehr möglich ist.